Lite Membership Geschäftsbedingungen und Konditionen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:

1 ALLGEMEINES

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der TRAFO Hub GmbH, die diese gegenüber den Nutzern erbringt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Nutzers finden keine Anwendung. Die TRAFO Hub GmbH widerspricht einer Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers ausdrücklich.

1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. LEISTUNGSBESCHREIBUNG

2.1 Gegenstand der Leistungen der TRAFO Hub GmbH ist die Bereitstellung von Coworking-Arbeitsplätzen, von Veranstaltungsflächen sowie von Meeting-Räumen einerseits und die Erbringung hiermit korrespondierender Dienstleistungen andererseits. Die TRAFO Hub GmbH stellt eine komplette Büroinfrastruktur zur Verfügung. Die jeweiligen Arbeitsplätze sind mit anteiligem Tisch, Stuhl, Strom und Internetzugang – WLAN zur Nutzung im büroüblichen Umfang – ausgestattet.

2.2 Grundvoraussetzung für die Nutzung der Leistungen der TRAFO Hub GmbH ist der Abschluss einer sog. Membership nach Maßgabe nachfolgender Regelungen unter Ziffer 3. In Abhängigkeit davon ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder bestimmte Zeit beschränkt. Bei flexiblen Arbeitsplatztarifen kann keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit von freien Arbeitsplätzen gegeben werden. Der Nutzer hat dann keinen Anspruch auf einen festen Arbeitsplatz.

2.3 Die Untervermietung an Dritte oder auch nur eine Überlassung des Arbeitsplatzes oder der damit verbundenen Leistungen an Dritte ist ausgeschlossen. Gäste dürfen lediglich in den Gemeinflächen empfangen werden.

2.4 Die TRAFO Hub GmbH darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem Nutzer, vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Nutzers und keiner Fristsetzung. Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Sämtliche aus Versäumnissen resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf der Nutzer das Nutzungsentgelt nicht mindern.

Dem Nutzer ist bekannt, dass es auf dem Gelände zu regelmäßigen Umbau- & Abrissmaßnahmen durch den Grundstückseigentümer kommen kann. Dies kann zu nicht unerheblichen Lärmbelästigungen führen. Diese stellen keinen Minderungsgrund oder Kündigungsgrund dar.

Zur Minderung berechtigen ferner nicht Störungen und Geräuschbelastungen durch andere Nutzer oder Veranstaltungen, die mit dem Betrieb des Coworking Spaces verbunden sind. Der Nutzer wird nach Möglichkeit rechtzeitig über das übliche Maß übersteigende Beeinträchtigungen informiert.

3. VERTRAGSSCHLUSS, MEMBERSHIP, LAUFZEIT

3.1 Die Membership wird durch den Nutzer in der Regel über das Internet Portal der TRAFO Hub GmbH unter www.trafohub.de beantragt. Nach Eingabe der erforderlichen Daten und Bestätigung des Antrags, werden die Daten an die TRAFO Hub GmbH übersendet.

3.2 Eine Nutzungsvereinbarung zwischen dem Nutzer und der TRAFO Hub GmbH kommt mit Bestätigung des Abschlusses der Registrierung zu Stande. Entsprechendes gilt für die Bestätigung der Buchung der jeweiligen Membership. Die Bestätigung des Eingangs des Mitgliedsantrags stellt keine Annahmeerklärung dar. Eine Nutzungsvereinbarung kommt ebenso zu Stande, wenn beide Vertragsteile, also der Nutzer und die TRAFO Hub GmbH, eine solche unterschreiben.

3.3 Die Laufzeit einer Membership beträgt einen Monat und verlängert sich, sofern sie nicht bis zum 15. eines Kalendermonats gekündigt wird, automatisch um einen weiteren Monat. Bei Abschluss einer Membership mit einem fest abschließbaren Büro (oder Glascube) beträgt die Laufzeit mindestens drei Monate.

4. ZUGANGS- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Der Zugang zum Coworking Space der TRAFO Hub GmbH ist grundsätzlich nur während der allgemeinen Öffnungszeiten von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Montag bis Freitag) möglich. Es ist allen Nutzern untersagt, außerhalb der Öffnungszeiten Dritte mit in die Räume der TRAFO Hub GmbH zu nehmen.

4.2 Vor der erstmaligen Nutzung müssen sich Nutzer am Eingangsbereich in der Wichmannhalle (Sophienstraße 40 in 38118 Braunschweig) während der Öffnungszeiten melden. Die TRAFO Hub GmbH behält sich vor, eine Abschrift der Daten eines gültigen Lichtbild-Ausweises des Mitarbeiters des Nutzers zur Dokumentation zu machen; im Fall ausländischer Dokumente kann auch eine Kopie gefertigt werden.

4.3 Die Arbeitsplätze und Workshop- und Meetingräume dürfen durch den Nutzer nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Untervermietung ist ausgeschlossen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die TRAFO Hub GmbH zur fristlosen Kündigung.

4.4 Der Nutzer verwendet zur Buchung der Workshop- und Meetingräume das unter www.trafohub.de zur Verfügung stehende Buchungstool. Der Nutzer weiß, dass die Workshop- und Meetingräume allen Nutzern und der TRAFO Hub GmbH selbst zur Verfügung stehen und daher nur nach entsprechender Verfügbarkeit/Kapazität gebucht werden können. Die TRAFO Hub GmbH behält sich vor, im Einzelfall eine bereits durch den Nutzer erfolgte Buchung der Workshop- und Meetingräume mit angemessener Vorlaufzeit, die mindestens drei (3) Tage betragen muss, wieder zu stornieren, sofern der jeweilige Workshop- oder Meetingraum von der TRAFO Hub GmbH für einen Dritten benötigt wird. Sollte die Stornierung für den Betriebsablauf des Nutzers eine unangemessene Härte bedeuten, wird der Nutzer die TRAFO Hub GmbH hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen.

4.5 Die Nutzung des Angebots der TRAFO Hub GmbH für gesetzeswidrige Zwecke ist unzulässig. Insbesondere dürfen die Geschäftsräume, die Adresse und die Datenleitung nicht zur Übermittlung oder Weiterleitung unrechtmäßiger oder anstößiger Inhalte, Materialien bzw. für Publikationen dieser Art sowie zu ungesetzlichen, betrügerischen oder unehrenhaften Zwecken benutzt werden oder die eine Straftat darstellen oder eine zivilrechtliche Haftung zur Folge haben. Dazu gehören insbesondere auch die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material ist untersagt.

5. TARIFE UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN, KAUTION

5.1 Alle Preise der TRAFO Hub GmbH sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinaus gehende Serviceleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten die hierfür jeweils gesondert ausgewiesenen oder vereinbarten Preise.

5.2 Die Zahlung der Erstrechnung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Das Nutzungsentgelt für die Membership ist spätestens am dritten Werktag eines jeden Monats fällig, alle weiteren Rechnungen sind jeweils ohne Abzug innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig; eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Ansprüchen zulässig.

5.3 Der Nutzer ermächtigt die TRAFO Hub GmbH zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte. Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die der TRAFO Hub GmbH infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines unbegründeten Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Nutzers. Die Parteien vereinbaren insoweit eine pauschale Kostenentschädigung von 15,00 EUR pro Fall, wobei die Geltendmachung eines höheren Schadens nicht ausgeschlossen wird.

5.4 Der Nutzer leistet an die TRAFO Hub GmbH eine Kaution in Höhe von 50,00 EUR. Die TRAFO Hub GmbH ist berechtigt, die Kaution auf einem ausgewiesenen Kautionssammelkonto zu verwahren. Eine Verzinsung findet nicht statt. Die Kaution wird innerhalb von 14 Kalendertagen nach Beendigung des Vertrages abzüglich eventueller Forderungen von der TRAFO Hub GmbH bargeldlos auf ein von dem Nutzer zu benennendes Konto ausgezahlt.

Für das Zurverfügungstellen eines Schlüssels bzw. Transponders zum Coworking Space wird ferner eine Kaution in Höhe von 50,00 EUR pro Schlüssel bzw. Transponder erhoben. Für die Anmietung eines Schließfachs oder abschließbaren Büroschranks/ Rollcontainers liegt die Kaution bei je 30,00 EUR, für auszuleihende Materialien (zB. Moderationskoffer, Flipchart, Beamer etc.) bei jeweils 100,00 EUR. Die Kaution ist unmittelbar nach Vertragsschluss bzw. Abruf der weiteren Leistungen fällig.

5.5 Die TRAFO Hub GmbH hat gemäß § 9 UStG unbedingt auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 a) UStG verzichtet und optiert zur Umsatzsteuer. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass die Umsatzsteueroption (also die Entscheidung, auf die Befreiung von der Umsatzsteuer zu verzichten) nur unter den in § 9 UStG genannten Voraussetzungen zulässig ist, d.h. der Nutzer muss Unternehmer im Sinne des § 2 UStG sein und ist verpflichtet, ausschließlich Umsätze zu tätigen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Der Nutzer versichert, dass er Unternehmer im Sinne des § 2 UStG ist und den Vertragsgegenstand vollumfänglich seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen zuordnen wird. Der Nutzer haftet gegenüber der TRAFO Hub GmbH für den gesamten Schaden, der der TRAFO Hub GmbH dadurch entsteht, dass der Nutzer gegen die Verpflichtung verstößt, ausschließlich Umsätze zu tätigen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.

Auf Verlangen der TRAFO Hub GmbH muss der Nutzer unverzüglich sämtliche Unterlagen hinsichtlich seines Unternehmens zur Verfügung stellen, die die TRAFO Hub GmbH benötigt, um die Voraussetzungen der Umsatzsteueroption nach § 9 UStG nachzuweisen. Sollten sich beim Nutzer Umstände ergeben oder bekannt werden oder im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung oder Umsatzsteuernachschau oder sonst von den Finanzbehörden angenommen werden, die die Zulässigkeit der Umsatzsteueroption der TRAFO Hub GmbH betreffen können, ist der Nutzer zur unverzüglichen Information verpflichtet.

6 DATENSCHUTZ

6.1 Die TRAFO Hub GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung des Datenschutzes im Sinne der Datenschutzgrundverordnung DSGVO.

6.2 Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Nutzer willigt ferner in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein.

6.3 Dem Nutzer steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die TRAFO Hub GmbH verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Nutzers, sofern diese für die weitere Vertragsdurchführung keine weitere Relevanz besitzen und technisch möglich ist.

6.4 Die TRAFO Hub GmbH erfasst die Anwesenheit der Nutzer in den Räumen durch die eigenständigen Anmeldungen der Nutzer im WLAN und das Anmeldesystem der TRAFO Hub GmbH. Im Rahmen der Nutzung des WLAN wird durch das Firewallsystem aufgezeichnet, welche Webseiten durch welches Gerät mit welcher MAC- und IP-Adresse aufgerufen wurden. Darüber hinaus wird der Netzwerkname des jeweiligen Gerätes erfasst. Diese Daten werden zu Abrechnungszwecken und Sicherheitszwecken aufbewahrt und werden, soweit sie nicht für Abrechnungszwecke benötigt werden, nach 14 Tagen gelöscht.

6.5 Nicht-verschlüsselte Inhalte können durch die Firewall gefiltert werden, wenn die TRAFO Hub GmbH der Ansicht ist, dass die Inhalte oder die Herkunft der Inhalte geeignet sind, die Sicherheit und Leistungsfähigkeit der IT-Anlagen der TRAFO Hub GmbH oder ihrer Nutzer zu beeinträchtigten.

6.6 Die Räume der TRAFO Hub GmbH werden in den öffentlichen Bereichen durch Videokameras überwacht. Die Aufnahmen werden für 30 Tage vorgehalten und werden, soweit sie nicht aus Sicherheitsgründen weiter benötigt werden, nach dieser Frist gelöscht. Die Schließanlage der TRAFO Hub GmbH registriert, welcher Schlüssel wann welche Tür geöffnet hat. Diese Daten werden ebenfalls nach 30 Tagen gelöscht, soweit sie nicht mehr benötigt werden. Die Protokollierung dient allein Sicherheitsgründen.

7. KÜNDIGUNG

7.1 Das Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Hiervon ausgenommen sind die Glascube-, Galeriebüro- und Gartenhaus-Memberships, deren Kündigungsfrist drei Monate beträgt. 

7.2 Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein solcher außerordentlicher Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Nutzer mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät oder seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schwerwiegend und schuldhaft verletzt.

7.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform.

8. MÄNGELHAFTUNG UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

8.1 Der Nutzer hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt und als funktionsfähig anerkannt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und die zur Verfügung gestellten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Der Nutzer erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet. Die TRAFO Hub GmbH übernimmt gegenüber dem Nutzer bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes. Zudem übernimmt die TRAFO Hub GmbH keine Haftung in Bezug auf die Anmeldung des Firmensitzes und/oder der Geschäftsadresse des Nutzers unter der Anschrift der TRAFO Hub GmbH.

8.2 Die TRAFO Hub GmbH übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu der TRAFO Hub GmbH unterbleiben.

8.3 Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie die Haftung für die Verletzung von Kardinalschäden ist unbeschränkt. Darüber hinaus ist die Haftung der TRAFO Hub GmbH beschränkt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für mittelbare Schäden und für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ferner ausgeschlossen.

8.4 Die TRAFO Hub GmbH haftet nicht für Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände wie zum Beispiel Streik, Aussperrung, höhere Gewalt oder technische Missstände. Ebenso haftet die TRAFO Hub GmbH nicht bei Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder anderer Übermittlungsstellen, auf die die TRAFO Hub GmbH keinen Einfluss hat.

8.5 Gegenstände, die der Nutzer in die Räumlichkeiten der TRAFO Hub GmbH einbringt, sind nicht durch die TRAFO Hub GmbH versichert. Für Verlust oder Beschädigung haftet der Nutzer selbst.

8.6 Der Nutzer ist verpflichtet, jeden Schadensfall für den er die TRAFO Hub GmbH ersatzpflichtig machen will, unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen.

8.7 Ein Konkurrenzschutz für den Nutzer ist ausgeschlossen.

8.8 Der Nutzer ist dazu verpflichtet, Schäden am Eigentum der TRAFO Hub GmbH unverzüglich anzuzeigen.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. Nebenabreden bestehen nicht.

9.3 Der Nutzer stellt der TRAFO Hub GmbH bei Abschluss des Vertrages unaufgefordert eine aktuelle Kopie seines Handelsregisterauszugs, eine Gewerbeanmeldebescheinigung sowie einen Nachweis über seine Steuernummer zur Verfügung.

9.4 Der Gerichtsstand ist Braunschweig, soweit es sich beim Nutzer um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt.

9.5 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden.


HAUSORDNUNG:

1. Die TRAFO Hub GmbH versteht sich als Forum, also als Marktplatz für gemeinsames Arbeiten, zum Austausch und für die Entwicklung von Ideen. Das setzt Rücksicht, Toleranz und Vertrauen jedes Nutzers voraus. Deshalb versteht sich folgende Hausordnung als Grundlage für ein gedeihliches Miteinander.

2. Jeder Nutzer ist zum respektvollen Umgang mit anderen Nutzern verpflichtet.

2.1. Dazu gehört, dass fremde Arbeitsunterlagen dem Datenschutz unterliegen und nicht ohne vorherige Zustimmung angesehen werden. Arbeitsmaterialien und Eigentum anderer dürfen nicht benutzt werden.

2.2. Bei Gesprächen, beim Telefonieren oder beim Gebrauch von technischen Geräten sowie bei sonstigen Zusammenkünften muss eine Lautstärke gewählt werden, die andere Nutzer nicht stört und insbesondere nicht bei der Arbeit behindert. Für Telefonate oder Meetings steht je nach Auslastung der Telefonraum oder ein Konferenzraum zur Verfügung.

3. Sämtliche Arbeitsplätze, Cubes und Gemeinschaftsräume sind ordentlich zu behandeln und abends stets ordentlich und sauber zu hinterlassen.

4. Für das Verhalten Dritter, also Nichtnutzer, haftet der jeweilige Nutzer als Gastgeber.

5. Die Weitergabe von Schlüsseln oder sonstigen Zugangsmöglichkeiten ist verboten.

6. Die Räume sind regelmäßig zu lüften, übermäßiges Heizen ist zu verhindern.

7. Die Türen und Fenster sind nach Feierabend zu schließen.

8. Das Licht und laufende Stromquellen wie Computer und technische Geräte sind nach Feierabend abzuschalten. Ausgenommen hiervon sind Server und der Kühlschrank.

9. Die Gemeinschaftsküche und alle sanitären Anlagen sind besonders pfleglich zu behandeln und nach der Benutzung stets in einem ordentlichen und hygienisch einwandfreien Zustand zu hinterlassen.

10. Für die Benutzung der Gemeinschaftsküche sind folgende Regelungen zwingend zu beachten:

10.1. Das Ein- und Ausräumen der Spülmaschine gehört ebenso zu den Pflichten des jeweiligen Nutzers wie das Aufräumen von benutztem Geschirr und die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfall.

10.2. Der Kühlschrank ist stets in einem hygienischen Zustand zu halten. Hierin werden keine abgelaufenen Lebensmittel oder Getränke gelagert. Der Kühlschrank wird regelmäßig geprüft und abgelaufene Lebensmittel werden ohne Rücksprache entsorgt. Die Aufbewahrung eigener Lebensmittel wird nur in bescheidenem und zeitlich begrenztem Umfang gestattet, sodass alle Nutzer in der Lage sind, Lebensmittel im Kühlschrank zu verwahren.

11. Konferenzräume und alle sonstigen allen Nutzern zur Verfügung stehenden Räume und Flächen (inklusive der allgemein nutzbaren Schränke und Ablageflächen) sind sauber zu halten und nach Benutzung aufzuräumen.

12. Jeder Nutzer hat eigenverantwortlich die Ergonomie am Arbeitsplatz zum Schutze der eigenen Gesundheit sicherzustellen.

13. Bei Ausbruch von Feuer sind unverzüglich Polizei, Feuerwehr und Hausverwaltung zu informieren. Gleiches gilt für alle durch Wasser, Öl, Gas oder Rauch verursachte Schäden sowie für sonstige Fälle höherer Gewalt oder Vandalismus.

14. Die Hausordnung kann bei Bedarf von der TRAFO Hub GmbH einseitig verändert und erweitert werden, wenn Anpassungsbedarf besteht. Über Veränderungen informiert die TRAFO Hub GmbH rechtzeitig.

15. Die Geschäftsführung der TRAFO Hub GmbH behält sich vor, bei wiederholter und oder gravierender Missachtung und Nichteinhaltung der Hausordnung den Nutzungsvertrag des störenden Nutzers fristlos zu kündigen.

16. Jeder Nutzer wird selbstverursachte oder festgestellte Schäden unverzüglich einem Vertreter der TRAFO Hub GmbH mitteilen. Bei Eigenverschulden ist der Nutzer dazu verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen.

17. Die TRAFO Hub GmbH übernimmt für eingebrachte Gegenstände des Nutzers, seiner Beauftragten, Gäste oder seiner Besucher im Falle einer Beschädigung oder Diebstahls keine Haftung. Die Haftung der TRAFO Hub GmbH für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

18. Die TRAFO Hub GmbH ist von allen Schadensersatzansprüchen freizustellen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wenn die TRAFO Hub GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig agiert hat.

19. Für jeden Fall der Beendigung der Nutzungsvereinbarung sind alle Schlüssel und Zugangsberechtigungen ohne Aufforderung an die TRAFO Hub GmbH unverzüglich zurückzugeben.

20. Zurückgelassene Gegenstände sind innerhalb von zehn (10) Tagen aus den genutzten Räumlichkeiten zu entfernen. Werden die Gegenstände nicht abgeholt, ist die TRAFO Hub GmbH ohne weitere Aufforderung zur Entsorgung der Gegenstände berechtigt.

21. Die Kosten der Aufbewahrung und Entsorgung trägt der jeweilige Nutzer.

22. Um Beschädigungen vorzubeugen ist das Anbringen von Dekorationsmaterial, Möbeln oder sonstigen Gegenständen in jedem Fall mit der TRAFO Hub GmbH abzustimmen.

23. Jeder Nutzer übernimmt die Gewähr dafür, dass mitgebrachte Gegenstände den brandschutz- und feuerspezifischen Ansprüchen entsprechen.

24. Die Gesellschafter der TRAFO Hub GmbH sowie deren Vertreter haben uneingeschränktes Hausrecht.

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die TRAFO Hub diese Website bereitstellt.

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